Richtfeuer Ruthenstrom

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Typ: Unterfeuer Unterfeuer Ruthenstrom
Internationale Nr. B1475
Deutsche Nr. 310680
Position: 53°44'11" N - 09°24'08" E
Kennung UF: Oc G 3 s  [(0,8)+2,2 s]
Richtfeuerlinie 196,9° Gleichgängig
Optik: LED-Signalscheinwerfer
Bauwerkshöhe: 6 m
Feuerhöhe: 8 m
Tragweite UF: grün 1 sm
Inbetriebnahme: Juli 1971
Foto: April 2019
Das Richtfeuer markiert das Fahrwasser in der Einfahrt von der Elbe in den 2,3 km langen Ruthenstrom. Die Scheinwerfer sind auf LED-Kompaktmodulen montiert.
Der Ruthenstrom trennt die Elbinsel Krautsand vom Ruthensand, dem nördlichen Ausläufer des Asselersandes, nahe Drochtersen im Landkreis Stade.
Typ: Oberfeuer Oberfeuer Ruthenstrom
Internationale Nr. B1475.1
Deutsche Nr. 310681
Position: 53°44'08" N - 09°24'06" E
Kennung: Oc G 3 s  [(0,8)+2,2 s]
Richtfeuerlinie: 196,9° Gleichgängig
Optik: LED-Signalscheinwerfer
Bauwerkshöhe: 10 m
Feuerhöhe: 11 m
Tragweite: grün 1 sm
Inbetriebnahme: Juli 1971
Foto: April 2019

Die Bake steht hinter dem Deich, 40 m vom Unterfeuer entfernt. Als Tagmarken werden zwei um 180 Grad versetzte Dreiecke verwendet.
An der Einfahrt in den Ruthenstrom steht auf der Westseite eine grüne Bake und vor der Spitze des Ruthensteert eine rote Bake.

Der Ruthenstrom mündet rund 2 km südsüdöstlich des Dorfes Krautsand in die Elbe und ermöglicht den Zugang zu mehreren Dörfern am Westufer. Die Wassertiefen sind niedrig und variabel. An den kommerziellen Liegeplätzen beträgt die Wassertiefe 2 m, aber weiter stromaufwärts gibt es Trockenstellen. Die Geschwindigkeit innerhalb des Ruthenstroms ist auf 4,3 Knoten begrenzt.
Das 1978 in Betrieb genomme Ruthenstromsperrwerk liegt im Ruthenstrom bei Drochtersen. Das Sperrwerk schützt die Insel Krautsand sowie die Orte Assel, Drochtersen und Dornbusch vor Hochwasser und Sturmfluten. Das Ruthenstrom-Sperrwerk wird im Sommer bei einem Wasserstand von 1,90 m über NN und im Winter bei 2,20 m über NN geschlossen.

Sperrwerk Ruthenstrom

Ab dem 15.Januar 2021 dürfen Wasserfahrzeuge, die eine Länge über alles von 86,00 m oder eine Breite von 12,50 m oder einen Tiefgang von 3,50 m überschreiten, den Ruthenstrom von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe nicht mehr genehmigungsfrei befahren.

 

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