Genau wie es Spanienfans gibt, die sich für ihre ständigen Urlaube in ihrem
Lieblingsland dort nach entsprechenden Ferienhäusern Ausschau halten, gibt es
diese auch für das schöne Schweden.
Kaufvertrag
Der Verkauf von Grundstücken in Schweden erfolgt durch einen
schriftlichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Die Mitwirkung eines Notars ist
nicht erforderlich. Im Vertrag muss mit dem öffentlich festgelegten Namen des Grundstücks
klargestellt werden, welches Grundstück verkauft werden soll. Verkäufer und Käufer
müssen deutlich angegeben werden. Ferner muss der Vertrag eine Erklärung beinhalten, die
besagt, dass das Grundstück zum Verkauf angeboten wird. Darüber hinaus muss der
Kaufbetrag in schwedischen Kronen angegeben werden. Andere zivilrechtliche Voraussetzungen gibt es nicht. Da der Erwerb von Immobilien im Ausland fast immer besondere
Schwierigkeiten mit sich bringt, ist zu empfehlen, den Kaufvertrag mit Hilfe eines
schwedischen Maklers, eines schwedischen Juristen oder der juristischen Abteilung einer
schwedischen Bank abzuschließen. Somit können - mit vergleichsweise geringem
Kostenaufwand - viele Probleme vermieden werden. Fragen werden vom Maklerverband
Mäklarsamfundet
beantwortet.
Eintragung ins Grundbuch
Der Kaufvertrag muss vom zuständigen Grundbuchamt registriert werden.
Das Grundbuchamt überprüft die Gesetzmäßigkeit des Kaufvertrages und trägt den neuen
Eigentümer ins Grundbuch ein. Wenn das Grundstück verpfändet wird, wird dies ins Grundbuch
eingetragen. Vor dem Kauf sollte man immer den Inhalt des Grundbuches überprüfen, um
herauszufinden, ob das Grundstück irgendwie rechtlich belastet ist. Dies sollte
regelmäßig vom Makler vorgenommen werden. Das zuständige Grundbuchamt ist dem
örtlichen Amtsgericht unterstellt.
Erwerbsgenehmigung
Seit dem 1. Januar 2000 können außerhalb Schwedens
wohnhafte Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ohne
Genehmigung Immobilien erwerben.
Sonstiges
Beim Kauf einer Immobilie in Schweden kommen auf alle Käufer folgende Ausgaben zu:
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Beim Kauf wird eine sog. Stempelgebühr erhoben, die gegenwärtig
für natürliche Personen 1,5% und für juristische Personen 4,25% des Kaufwerts ausmacht.
Hinzu kommen noch Gebühren von 825 SEK für die Expeditionsnota von Inskrivningsmyndigheten.
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Die jährliche
Grundstücksteuer ist eine staatliche Steuer, deren
Höhe sich nach dem Wert der Immobilie bemisst und 1% (Stand:
30.03.2006) des Einheitswertes ausmacht.
Der Einheitswert wird alle fünf Jahre neu festgelegt und der Preisentwicklung auf dem
Immobilienmarkt angepasst. Seit 1. Januar 2008 wird die Grundstückssteuer durch
eine kommunale Abgabe von 4500 Kronen pro Haus ersetzt.
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Hierzu kommen Gebühren für die Müllabfuhr sowie häufig auch
Beiträge für eine Mitgliedschaft in einem Sommerhaus- und Grundstücksverein, der bei
einigermaßen dichter Besiedlung die Interessen der dort ansässigen Hauseigentümer
vertritt, sowie auch für den sog. Wege-Verein, der für die Instandhaltung der
Verbindungswege zu den Grundstücken sorgt.
Schließlich ist noch zu beachten, dass ein ausländischer
Staatsangehöriger, der in Schweden ein Grundeigentum erworben hat, damit nicht
automatisch Anspruch auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis im Lande hat. Für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates gilt, dass diese, wenn
sie es wünschen, mehr als drei Monate pro Jahr in ihrem Eigentum in Schweden wohnen
können, wenn sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen schwedischen
Polizeidienststelle gestellt haben. Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn der
Antragsteller einen sicheren Arbeitsplatz oder die nötigen Mittel für eine
zufrieden stellende Versorgung während seines Aufenthaltes in Schweden nachweisen kann. Für eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder
EWR-Mitgliedstaates ist, sich aber länger als drei Monate pro Jahr auf ihrem
Grundeigentum in Schweden aufhalten möchte, gilt, dass die Aufenthaltserlaubnis vor der
Einreise nach Schweden beantragt werden muss.
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