Online-Kreditauskunft

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In Schweden ist es ein Leichtes, Informationen über die finanzielle Situation seiner Mitmenschen einzuholen. Gleich mehrere Internetportale bieten Online-Kreditauskünfte an, die jeder ohne größeren Aufwand abrufen kann. Das Perfide dabei: Im Gegensatz zur offiziellen Kreditinformation bei seriösen Instituten erfährt die betreffende Person nicht, dass Online-Auskünfte über sie eingeholt wurden. Das Material für das unseriöse Geschäft beziehen die Online-Auskunfteien aus den öffentlichen Angaben des Finanzamts.
Für reichlich Trubel hatte vor ein paar Monaten das Online-Angebot des Internetdienstleisters "ratsit" gesorgt. Dieser und mittlerweile einige andere Anbieter geben an jeden Interessierten gebündelt Auskunft über die finanzielle Situation eines jeden Bürgers. Buchstäblich per Mausklick kann ich somit das Gehalt, den Steuersatz sowie eventuelle Schulden meines Nachbarn, meines Chefs oder der Lehrerin meiner Kinder abfragen. Möglich ist diese Dienstleistung aufgrund des in Schweden geltenden Öffentlichkeitsprinzips. Jede Behördeninformation soll für jeden Bürger zugänglich sein.
Doch Mats Sjöstrand, Generaldirektor der Finanzbehörde, geht die neue Online-Praxis entschieden zu weit: "Wir kennen das Problem. Auch die Medien haben schon darüber berichtet. Der Bürger weiß in der Regel nicht, wer da im Einzelnen Informationen über ihn einholt. Es ist nicht in unserem Sinne, wenn Personen ohne ihr Wissen auf ihre Kreditwürdigkeit hin überprüft werden. Deswegen wollen wir, dass künftig bestimmte Garantien eingehalten werden – auch wenn es weiterhin leicht ist, unsere Informationen im Internet abzurufen."

Von der Informationspflicht ausgenommen

Mit Garantien meint Sjöstrand die Informationspflicht. Wenn eine Behörde auf Anfrage Informationen herausgibt, so ist sie gehalten, die betroffenen Personen darüber in Kenntnis zu setzen. Beispiel: Eine Bank holt bei der Finanzbehörde Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ein. Dem Kunden wird hinterher mitgeteilt, dass seine Daten von der Bank abgerufen wurden. Im Fall der Online-Anbieter jedoch besteht diese Informationspflicht – jedenfalls bislang – nicht. Diese Dienstleister gelten als Massenmedien und sind somit von der Informationspflicht ausgenommen.

Das Ende der Online-Dienstleister?

Generaldirektor Mats Sjöstrand will das ändern: "Wir haben bereits mehrere betreffende Unternehmen angeschrieben. Sie sollen dafür sorgen, dass überprüfte Personen in Zukunft eine Kopie der Unterlagen erhalten, die über sie herausgegeben wurden. Sollten sich die Unternehmen weigern, werden wir die gewünschten Informationen nur noch in Briefform aushändigen und nicht mehr über das Internet."
Und das könnte wiederum das Ende der Online-Dienstleister bedeuten. Denn die Finanzbehörde ist zwar verpflichtet, die gewünschten Angaben jedem zugänglich zu machen, allerdings kann sie selbst entscheiden, ob sie dies elektronisch oder per Brief tut. Ein Internetanbieter wird aber stets die elektronische Variante vorziehen. Es ist daher anzunehmen, dass die Anbieter in den sauren Apfel beißen und die betreffenden Bürger künftig über die ausgehändigten Daten und den Auftraggeber informieren werden.

Mit freundlicher Genehmigung von: Alexander Schmidt-Hirschfelder (Radio Schweden) 16.03.2007

 

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