Die schwedische Rente ist ein Teil des schwedischen Sozialversicherungssystems
und wurde 1999 von Grund auf renoviert und gilt für alle Personen, die 1954
oder später geboren wurden. Seit 2010 wird die Verwaltung der
Sozialversicherung von den regionalen Versicherungskassen und dem neuen
Rentenversicherungsamt in Schweden durchgeführt. Alle Bürger in Schweden sind ab dem 16. Lebensjahr mit den steuerpflichtigen
Einkünften in der Sozialversicherung pflichtig versichert und erhalten dafür
Punkte. Der Gesamtbeitrag
zur Sozialversicherung liegt bei 35 Prozent, wobei der Arbeitgeber den
Hauptteil zahlt. Eine Mindestversicherungszeit wie in Deutschland gibt es
nicht. Die Anwartschaften von einem Jahr reicht für die schwedische Rente aus. Für die spätere Rente zählen das Arbeitseinkommen, Krankengeld,
Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungszeiten, Studienzeiten und die Zeiten von
Pflichtdiensten wie dem Wehrdienst. Die Rentenhöhe wird an die Lohnentwicklung angepasst. Nach dem neuen
Rentenrecht können die Versicherten selbst entscheiden, wann genau sie ihre
Rente in Anspruch nehmen wollen. Die Schweden können ganz flexibel zwischen dem
61. und dem 67. Lebensjahr ihre Rente beantragen. Wer schon mit 61 Jahren in
Rente gehen will, muss allerdings mit erheblichen Abschlägen rechnen. Ab dem
65. Lebensjahr erhält jeder die volle Auszahlung. Wer aber noch bis zum 67.
Lebensjahr weiterarbeiten will, bekommt dann entsprechend mehr Rente. Wer in Schweden Rente erhält, muss seine Arbeit nicht unbedingt aufgeben und
kann mit Zustimmung des Arbeitgebers schadlos neben der Rente weiter arbeiten.
Es gibt in Schweden keine Anrechnung des Hinzuverdienstes an die Rente. Die Rente in Schweden bietet nach Ansicht vieler Experten eine im europäischen
Vergleich relativ hohe Sicherheit. Allerdings benachteiligt dieses System
Geringverdiener.
Das reformierte Rentensystem besteht aus drei Säulen:
• einer einkommensbezogenen Altersrente (Inkomstpension)
• einer kapitalgedeckten Prämienrente (Premiepension)
• einer steuerfinanzierten Garantierente (Garantipension)
Altersrente
Die einkommensbezogenen Altersrente ist eine umlagefinanzierte Rente, die alle
entgeltbezogenen Einkünfte ab dem 16. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn erfasst.
Die Rentenhöhe wird berechnet, in dem die Anwartschaften durch den
Annuitätsfaktor geteilt wird. Dieser Faktor ist abhängig von der Lebenserwartung,
dem Zugangsalter zur Rente und der allgemeine Einkommensentwicklung.
Prämienrente
Die vollständig kapitalgedeckte Prämienrente errechnet sich nach den Einkünften
während des Erwerbslebens. Entscheidend ist aber die Fondsentwicklung. Die
Versicherten können selber entscheiden, ob sie ihr Geld in dem Fonds belassen,
oder in eine Lebensversicherung oder in den AP-7 Staatsfonds einzahlen wollen.
Garantierente
Bezieher von nur kleinen Renten haben in Schweden Anspruch auf die
Garantierente als 3. Säule. Es handelt sich dabei um eine bedarfsorientierte,
bedürftigkeitsgeprüfte und existenzsichernde Grundrentenleistung, die an
bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Der Versicherte muss bei Erhalt der
Garantierente mindestens 3 Jahre in Schweden gewohnt haben und das 65.
Lebensjahr vollendet haben. Die volle Garantierente gibt es, wer 40 Jahre in
Schweden gelebt hat. Bei Versicherten, die weniger als 40 Jahre nachweisen
können, wird die Garantierente für jedes fehlende Jahr um 1/40 gekürzt.
Ausländische Renten und die gesetzliche Entgeltrente werden an die
Garantierente angerechnet. Die Garantierente ist einkommensteuerpflichtig. Die
Garantierente vermeidet für den größten Teil der schwedischen Altersbevölkerung
den Bezug von Sozialhilfe.
Da die Lebenserwartung immer höher wird und die Rentensicherheit gewährleistet
werden muss, hat Schweden das Renteneintrittsalter stufenweise von 61
auf 64 Jahre angehoben. Die Reform soll bis zum Jahr 2026 umgesetzt werden. Das
maximale Renteneintrittsalter soll auf 69 Jahre angehoben werden.
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