Das schwedische Rentensystem

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Die schwedische Rente ist ein Teil des schwedischen Sozialversicherungssystems und wurde 1999 von Grund auf renoviert und gilt für alle Personen, die 1954 oder später geboren wurden. Seit 2010 wird die Verwaltung der Sozialversicherung von den regionalen Versicherungskassen und dem neuen Rentenversicherungsamt in Schweden durchgeführt.
Alle Bürger in Schweden sind ab dem 16. Lebensjahr mit den steuerpflichtigen Einkünften in der Sozialversicherung pflichtig versichert und erhalten dafür Punkte. Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung liegt bei 35 Prozent, wobei der Arbeitgeber den Hauptteil zahlt. Eine Mindestversicherungszeit wie in Deutschland gibt es nicht. Die Anwartschaften von einem Jahr reicht für die schwedische Rente aus.
Für die spätere Rente zählen das Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungszeiten, Studienzeiten und die Zeiten von Pflichtdiensten wie dem Wehrdienst.
Die Rentenhöhe wird an die Lohnentwicklung angepasst. Nach dem neuen Rentenrecht können die Versicherten selbst entscheiden, wann genau sie ihre Rente in Anspruch nehmen wollen. Die Schweden können ganz flexibel zwischen dem 61. und dem 67. Lebensjahr ihre Rente beantragen. Wer schon mit 61 Jahren in Rente gehen will, muss allerdings mit erheblichen Abschlägen rechnen. Ab dem 65. Lebensjahr erhält jeder die volle Auszahlung. Wer aber noch bis zum 67. Lebensjahr weiterarbeiten will, bekommt dann entsprechend mehr Rente.
Wer in Schweden Rente erhält, muss seine Arbeit nicht unbedingt aufgeben und kann mit Zustimmung des Arbeitgebers schadlos neben der Rente weiter arbeiten. Es gibt in Schweden keine Anrechnung des Hinzuverdienstes an die Rente.
Die Rente in Schweden bietet nach Ansicht vieler Experten eine im europäischen Vergleich relativ hohe Sicherheit. Allerdings benachteiligt dieses System Geringverdiener.

Das reformierte Rentensystem besteht aus drei Säulen:

• einer einkommensbezogenen Altersrente (Inkomstpension)

• einer kapitalgedeckten Prämienrente (Premiepension)

• einer steuerfinanzierten Garantierente (Garantipension)

Altersrente

Die einkommensbezogenen Altersrente ist eine umlagefinanzierte Rente, die alle entgeltbezogenen Einkünfte ab dem 16. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn erfasst. Die Rentenhöhe wird berechnet, in dem die Anwartschaften durch den Annuitätsfaktor geteilt wird. Dieser Faktor ist abhängig von der Lebenserwartung, dem Zugangsalter zur Rente und der allgemeine Einkommensentwicklung.

Prämienrente

Die vollständig kapitalgedeckte Prämienrente errechnet sich nach den Einkünften während des Erwerbslebens. Entscheidend ist aber die Fondsentwicklung. Die Versicherten können selber entscheiden, ob sie ihr Geld in dem Fonds belassen, oder in eine Lebensversicherung oder in den AP-7 Staatsfonds einzahlen wollen.

Garantierente

Bezieher von nur kleinen Renten haben in Schweden Anspruch auf die Garantierente als 3. Säule. Es handelt sich dabei um eine bedarfsorientierte, bedürftigkeitsgeprüfte und existenzsichernde Grundrentenleistung, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Der Versicherte muss bei Erhalt der Garantierente mindestens 3 Jahre in Schweden gewohnt haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die volle Garantierente gibt es, wer 40 Jahre in Schweden gelebt hat. Bei Versicherten, die weniger als 40 Jahre nachweisen können, wird die Garantierente für jedes fehlende Jahr um 1/40 gekürzt. Ausländische Renten und die gesetzliche Entgeltrente werden an die Garantierente angerechnet. Die Garantierente ist einkommensteuerpflichtig. Die Garantierente vermeidet für den größten Teil der schwedischen Altersbevölkerung den Bezug von Sozialhilfe.

Da die Lebenserwartung immer höher wird und die Rentensicherheit gewährleistet werden muss, hat Schweden das Renteneintrittsalter stufenweise von 61 auf 64 Jahre angehoben. Die Reform soll bis zum Jahr 2026 umgesetzt werden. Das maximale Renteneintrittsalter soll auf 69 Jahre angehoben werden.

 

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