Schwedische Politik

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Das Staatsoberhaupt

Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie. Seit 1809 besteht Schwedens Erbmonarchie und seit 1973 ist König Carl XVI. Gustav Staatsoberhaupt. Seit 1975 die Verfassung geändert wurde, hat der König nur noch zeremonielle und repräsentative Aufgaben. Er hat in beratender Funktion den Vorsitz im parlamentarischen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und kann Sondersitzungen der Regierung zu seiner Information einberufen. Nach der Regierungsform von 1974 ist der Premierminister dafür verantwortlich, das Staatsoberhaupt über die Angelegenheiten des Staates zu informieren. Dies geschieht hauptsächlich bei Informationssitzungen (informationskonseljer), die 3 bis 4 Mal pro Jahr stattfinden und an denen der König, die Kronprinzessin und der Premierminister teilnehmen. Das Staatsoberhaupt genießt Immunität und kann unter keinen Umständen wegen seiner Handlungen oder Unterlassungen belangt werden.

Der Reichstag

Die Legislative wird vom Reichstag ausgeübt. Er besteht aus 349 Abgeordneten wird jedes vierte Jahr (am dritten Sonntag im September) neu gewählt. 310 dieser Abgeordneten werden in örtlichen Wahlkreisen direkt gewählt, während 39 im Verhältnis zur Gesamtstimmenzahl der Parteien ernannt werden. Eine Partei muss mindestens 4 Prozent der gesamten im Land abgegebenen Stimmen oder 12 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis erhalten, um bei der Mandantenverteilung berücksichtigt zu werden und einen Platz im Reichstag zu erhalten. Diese Sperrklausel wurde eingeführt, um eine Splitterung des Reichstages in viele kleine Parteien zu verhindern. Das Stimmrecht bei Reichstagswahlen haben schwedische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Wer das Stimmrecht hat, ist auch selbst in den Reichstag wählbar. Um jedoch als Reichstagskandidat antreten zu können, muss man zunächst ernannt, also von einer Partei nominiert werden. Der Reichstag wählt einen oder mehrere Ombudsmänner, die die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen im öffentlichen Bereich zu überwachen haben. Sie haben unbeschränkte Einsicht in alle Unterlagen, die Maßnahmen der zivilen und militärischen Behörden, der Justiz und anderer öffentlicher Institutionen betreffen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die Amtsführung der Minister. Jeder Bürger kann sich mit einem dringlichen Ersuchen um die Untersuchung von Missständen direkt an den Ombudsmann wenden, was etwa 3500 mal im Jahr geschieht.

Die Regierung

Der Ministerpräsident wird vom Reichstagspräsidenten vorgeschlagen, nachdem er sich mit den Vertretern der Reichstagsparteien und dem Vizereichstagspräsidenten beraten hat. Der Vorschlag wird dann im Reichstag zur Abstimmung gestellt. Wenn nicht mehr als die Hälfte aller Abgeordneten gegen den Vorschlag stimmen, gilt er als angenommen. Wenn der Vorschlag verworfen wird, hat der Reichstagspräsident das Verfahren zu wiederholen und einen neuen Vorschlag vorzulegen. Der Ministerpräsident ernennt die Minister (statsråd). Sie können durch ein Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt oder vom Ministerpräsidenten entlassen werden. In der Verfassung ist eine Mindestzahl von Ministern vorgeschrieben. Regierungssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 5 Minister daran teilnehmen. Zur Zeit sind 21 Minister im Amt. Die Abgeordnetentätigkeit ruht während der Bekleidung eines Ministerpostens. Das Mandat wird dann von einem Stellvertreter wahrgenommen.
Schweden hat eine feministische Regierung. Dass Mädchen und Jungen, Frauen und Männer die gleiche Macht haben sollten, die Gesellschaft und ihr eigenes Leben zu gestalten, ist ein Menschenrecht und eine Frage von Demokratie und Gerechtigkeit. Auch für Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung ist die Gleichstellung der Geschlechter eine Selbstverständlichkeit. Die Gleichstellungspolitik der Regierung basiert auf dem übergeordneten Ziel, dass Frauen und Männer die gleiche Macht haben sollten, die Gesellschaft und ihr eigenes Leben zu gestalten. Es geht im Grunde um Demokratie und Gerechtigkeit.

Volksabstimmung

Das Volk kann auch durch eine Volksabstimmung (Referendum) Einfluss nehmen, die gewöhnlich beratend ist. In Fragen, die das Grundgesetz betreffen, können auch beschließende Volksabstimmungen durchgeführt werden. Folgende 6 beratende Volksabstimmungen wurden durchgeführt:

  • 1922 Einführung des Alkoholverbots

  • 1955 Einführung des Rechtsverkehrs

  • 1957 Einführung einer allgem. Zusatzrente

  • 1980 zur Kernkraft

  • 1994 schwedische Mitgliedschaft in der EU

  • 2003 Einführung des Euro

Die Gerichte

Die höchste gerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof und das Oberste Verwaltungsgericht, deren Mitglieder ordentliche Richter sind. Alle anderen Gerichte müssen mit mindestens einem ordentlichen Richter besetzt sein. Die ordentlichen Richter sind grundsätzlich unabsetzbar und dürfen ihres Amtes nur dann enthoben werden, wenn sie sich durch ein Delikt oder durch wiederholte oder gröbliche Vernachlässigung ihrer dienstlichen Pflichten offenbar als untauglich für ihr Amt erweisen, oder wenn sie aus Altersgründen oder gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand treten müssen. Weder der Reichstag noch die Regierung darf bestimmen, wie ein Gericht in einem gewissen Fall zu entscheiden oder eine Rechtsnorm auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Anweisungen für die Gerichte müssen somit durch Gesetz erlassen werden.

Gesetze und Verordnungen

ParagraphFür die Gesetzgebung ist nur der Reichstag zuständig. Nach schwedischem Verfassungsrecht verstehen sich Gesetze als allgemeine gesetzliche Rechtsnormen. An erster Stelle stehen die Grundgesetze, das Thronfolgegesetz, das Pressegesetz und seit 1992 auch das Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung. Ein Grundgesetz kann nur durch 2 gleichlautende Reichstagsbeschlüsse verabschiedet oder geändert werden, wobei zwischen den beiden Beschlüssen Neuwahlen zum Reichstag stattfinden müssen, und der zweite Beschluss vom neu gewählten Reichstag gefasst werden muss.

Das Thronfolgegesetz

Die Sukzessionsordnung wurde 1810 angenommen, nachdem der französische Marschall Bernadotte zum Thronfolger ausersehen worden war. Sie enthält Vorschriften darüber, in welcher Reihenfolge die Leibeserben Bernadottes Anspruch auf den schwedischen Thron haben. Gemäß dem neuen Thronfolgegesetz vom 1. Januar 1980 ist Kronprinzessin Victoria, das älteste Kind des Königspaares, Anwärter auf den Thron ist.

Das Pressegesetz

Schweden ist das erste Land der Welt, das 1766 die Verordnung der Pressefreiheit (tryckfrihetsförordningen) und das Öffentlichkeitsprinzip (offentlighetsprincipen) in der Verwaltung einführte. Das heutige Pressegesetz stammt aus dem Jahre 1949 und gewährleistet den Schutz der Pressefreiheit in vierfacher Hinsicht:

  • Schutz vor behördlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Drucks, der Veröffentlichung und Verbreitung von Druckerzeugnissen.

  • Förderung der allgemeinen Unterrichtung.

  • Grenzziehung zwischen zulässigen und unzulässigen Darstellungen und ihrer Veröffentlichung in Druckerzeugnissen.

  • Schutz vor polizeilichem bzw. bürokratischem Geist bei einem eventuellen Einschreiten gegen einen Missbrauch der Pressefreiheit.

Außenpolitik

Schweden hält grundsätzlich daran fest, dass Übereinkünfte und andere völkerrechtliche Normen nicht unmittelbar Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung werden. Ebenso wie in anderen Ländern haben die nach dem zweiten Weltkrieg einsetzenden Bemühungen um die europäische Zusammenarbeit auch in Schweden dazu geführt, dass in die Verfassung Bestimmungen aufgenommen wurden, denen zufolge völkerrechtliche Normen gegenüber schwedischen Staatsangehörigen unmittelbar wirksam werden.

Sozialpolitik

Schweden entwickelte schon sehr früh eine umfassende Sozialgesetzgebung. Sie garantiert unter anderem freie Altersversorgung, freie Krankenkasse und kostenlose Ausbildung. Die Infrastruktur (Schulen, Straßen, Krankenhäuser und Kindergärten) ist hoch entwickelt. Lange Zeit galt der schwedische Sozialstaat als Modell. Doch die sozialen Leistungen fordern ihren Preis: Schweden besitzt die höchsten Steuersätze der Welt. In weiten Bereichen steigt die Steuerprogression so stark, dass jede zusätzliche Krone durch die höhere Gesamteinkommenssteuer wieder aufgefressen wird.

Sex-Einwilligungsgesetz

Seit Mai 2018 hat Schweden ein schärferes Gesetz gegen mutmaßliche Sexualstraftäter. Der Riksdag hat den Vorschlag der Regierung für eine Zustimmung unterstützt und das "Samtyckeslagen" (Einwilligungsgesetz) wurde vom Parlament abgesegnet. Das Grundprinzip des Gesetzes ist, dass Sex freiwillig sein sollte und wenn es nicht freiwillig ist, ist es illegal. Unter dem Gesetz ist es verboten, Sex mit jemandem zu haben, der nicht ausdrücklich "Ja" gesagt hat oder aktiv zeigt, dass er teilnehmen möchte. Es ist nicht länger erforderlich, dass der Täter Gewalt anwendet oder die besonders verletzliche Situation des Opfers ausgenutzt hat. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass mehr Übergriffe als Vergewaltigung angesehen werden. Also auch Fälle, wo kein Nein vom Opfer vorliegt, die Handlung aber dennoch als unfreiwillig angesehen wird.
In Zukunft soll es neben der bereits bestehenden "weniger groben Vergewaltigung" die "unachtsame Vergewaltigung" und den "unachtsamen sexuellen Übergriff" geben. Sie sollen mit Gefängnisstrafen von höchstens vier Jahren geahndet werden. Die Minimalstrafe für eine "grobe Vergewaltigung" und "grobe Vergewaltigung von Kindern" wurde von vier auf fünf Jahre erhöht. Im Falle einer Anzeige liegt die Beweislast auch nach Verabschiedung des Einwilligungsgesetzes weiter beim Kläger. Der Gesetzentwurf wurde von verschiedenen Quellen kritisiert, weil er zu unklar sei.

Rentensystem

Derzeit wird in Schweden das Rentensystem umgestellt. Die bisherige Versicherung bestand aus einer steuerfinanzierten Grundrente, die jedem Ruheständler unabhängig von der Höhe seines früheren Lohnes zustand. Darüber hinaus zahlten viele Schweden in eine zusätzliche Altersversicherung ein. Da die Grundrente nicht mehr zu finanzieren war, wird nun schrittweise eine beitragsabhängige Versicherung eingeführt. Künftig sollen feste Beiträge von insgesamt 18,5% des Jahreseinkommens anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet werden. Während 16% in ein Umlageverfahren zur Sicherung der Bestandsrenten fließen, sollen 2,5% zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge genutzt werden. Dabei wird den Versicherten eine breite Auswahl an Investments angeboten. Neben öffentlichen Anlagen darf der Versicherte auch unter privaten wählen.

Die politischen Parteien

Bereits 1889 war die Sozialdemokratische Partei (SAP) gegründet worden, obwohl angesichts des Zensuswahlrechts mit Wahlerfolgen noch nicht zu rechnen war. Mit der Unterstützung der Liberalen zog bereits 1897 Hjalmar Branting als erster Sozialdemokrat in den Reichstag ein und vermochte dank seiner Persönlichkeit auch bürgerliche Kreise für die Anliegen der Arbeiter einzunehmen.
Nach der Einführung des erweiterten Wahlrechts für Männer (1909) gewannen die Sozialdemokraten rasch an Einfluss und stellten 1920 mit Branting erstmals den Ministerpräsidenten. Von 1933 bis 1976 waren alle Regierungen sozialdemokratisch dominiert und auch in der Folge blieben die Sozialdemokraten die stärkste politische Kraft in Schweden. Dabei waren die Gewerkschaften (LO) eng mit der Sozialdemokratie verbunden. Die 1921 gegründete Kommunistische Partei konnte nie größeren Einfluss auf die Arbeiterschaft gewinnen. Erst das Aufkommen von mit den Arbeitergewerkschaften konkurrierenden Angestelltengewerkschaften, die sich gegen die nivellierende Lohn- und Steuerpolitik der LO und der Sozialdemokraten zur Wehr setzten, brachte im Zuge einer Tertiarisierung der Produktionsstrukturen nach 1970 die Dominanz der Arbeiterbewegung ins Wanken.

Socialdemokratiska Arbetarepartiet

Socialdemokratiska Arbetarepartiet (SAP)

Moderata Samlingspartiet

Moderata Samlingspartiet (M)

Vänsterpartie

Vänsterpartiet (V)

Kristdemokraterna

Kristdemokraterna (KD)

Centerpartiet

Centerpartiet (C)

Folkpartiet Liberalerna

Liberalerna (L)
Früher nannten sie sich "Folkpartiet liberalerna" (FP)

Miljöpartiet de Gröna

Miljöpartiet de Gröna (MP)

Kleinere Parteien

  • Sverigedemokraterna (SD)

  • Socialistiska Partiet (SP)

  • Sveriges Kommunistiska Parti (SKP)

  • Rättvisepartiet Socialisterna (RS)

  • Centrum Demokraterna (CD)

  • Allianspartiet

  • Ny Framtid

  • Vikingapartiet

  • Stockholmspartiet

  • Botkyrkapartiet

  • Staffanstorpspartiet (Sp)

  • Sjukvårdspartiet Västernorrland

  • Framstegspartiet i Åstorp

  • Akademikerpartiet i Linköping

  • Bopartiet i Ludvika

Ministerpräsidenten nach 1936

Louis De Geer d.Ä.      20.03.1876 - 19.04.1880
Arvid Posse             19.04.1880 - 13.06.1883
Carl Johan Thyselius    13.06.1883 - 16.05.1884
Robert Themptander      16.05.1884 - 06.02.1888
Gillis Bildt            06.02.1888 - 12.10.1889
Gustaf Åkerhielm        12.10.1889 - 10.07.1891
Erik Gustaf Boström     10.07.1891 - 12.09.1900
Fredrik von Otter       12.09.1900 - 05.07.1902
Erik Gustaf Boström     05.07.1902 - 13.04.1905
Johan Ramstedt          13.04.1905 - 02.08.1905
Christian Lundeberg     02.08.1905 - 07.11.1905
Karl Staaff             07.11.1905 - 29.05.1906
Arvid Lindman           29.05.1906 - 07.10.1911
Karl Staaff             07.10.1911 - 17.02.1914
Hjalmar Hammarskjöld    17.02.1914 - 30.03.1917
Carl Swartz             30.03.1917 - 19.10.1917
Nils Edén               19.10.1917 - 10.03.1920
Hjalmar Branting        10.03.1920 - 27.10.1920 (SAP)
Louis De Geer d.J.      27.10.1920 - 23.02.1921
Oscar von Sydow         23.02.1921 - 13.10.1921
Hjalmar Branting        13.10.1921 - 19.04.1923 (SAP)
Ernst Trygger           19.04.1923 - 18.10.1924 (Np)
Hjalmar Branting        18.10.1924 - 24.01.1925 (SAP)
Rickard Sandler         24.01.1925 - 07.06.1926 (SAP)
Carl Gustaf Ekman       07.06.1926 - 02.10.1928 (Fp)
Arvid Lindman           02.10.1928 - 07.06.1930
Carl Gustaf Ekman       07.06.1930 - 06.08.1932 (Fp)
Felix Hamrin            06.08.1932 - 24.09.1932
Per Albin Hansson       24.09.1932 - 19.06.1936 (SAP)
Axel Pehrsson-Bramstorp 19.06.1936 - 28.09.1936 (C)
Per Albin Hansson       28.09.1936 - 06.10.1946 (SAP)
Östen Undén             06.10.1946 - 10.10.1946 (SAP)
Tage Fritiof Erlander   10.10.1946 - 14.10.1969 (SAP)
Sven Olof Joachim Palme 14.10.1969 - 08.10.1976 (SAP)
Thorbjörn Fälldin       08.10.1976 - 13.10.1978 (C)
Ola Ullsten             13.10.1978 - 09.10.1979 (Fp)  
Thorbjörn Fälldin       09.10.1979 - 07.10.1982 (C)
Sven Olof Joachim Palme 07.10.1982 - 28.02.1986 (SAP)
Ingvar Gösta Carlsson   28.02.1986 - 03.10.1991 (SAP)
Carl Bildt              03.10.1991 - 07.10.1994 (M)
Ingvar Gösta Carlsson   07.10.1994 - 20.03.1996 (SAP
Göran Persson           21.03.1996 - 05.10.2006 (SAP)
Fredrik Reinfeld        06.10.2006 - 03.10.2014 (M)
Stevan Löfven           03.10.2014 - 30.11.2021 (SAP)
Magdalena Andersson     30.11.2021 - 18.10.2022 (SAP)
Ulf Kristersson         18. Oktober 2022 - (M)

 

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