Das Staatsoberhaupt
Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie. Seit 1809 besteht Schwedens
Erbmonarchie und seit 1973 ist König Carl XVI. Gustav Staatsoberhaupt. Seit 1975
die Verfassung geändert wurde, hat der König nur noch zeremonielle und
repräsentative Aufgaben. Er hat in beratender Funktion den Vorsitz im
parlamentarischen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und kann
Sondersitzungen der Regierung zu seiner Information einberufen. Nach der
Regierungsform von 1974 ist der Premierminister dafür verantwortlich, das
Staatsoberhaupt über die Angelegenheiten des Staates zu informieren. Dies
geschieht hauptsächlich bei Informationssitzungen (informationskonseljer),
die 3 bis 4 Mal pro Jahr stattfinden und an denen der König, die Kronprinzessin
und der Premierminister teilnehmen. Das
Staatsoberhaupt genießt Immunität und kann unter keinen Umständen wegen seiner
Handlungen oder Unterlassungen belangt werden.
Der Reichstag
Die Legislative wird vom
Reichstag ausgeübt. Er besteht aus 349 Abgeordneten wird jedes vierte Jahr
(am dritten Sonntag im September) neu gewählt.
310 dieser Abgeordneten werden in örtlichen Wahlkreisen direkt gewählt, während
39 im Verhältnis zur Gesamtstimmenzahl der Parteien ernannt werden. Eine Partei
muss mindestens 4 Prozent der gesamten im Land abgegebenen Stimmen oder 12
Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis erhalten, um bei der Mandantenverteilung
berücksichtigt zu werden und einen Platz im Reichstag zu erhalten. Diese
Sperrklausel wurde eingeführt, um eine Splitterung des Reichstages in viele
kleine Parteien zu verhindern. Das Stimmrecht bei Reichstagswahlen haben
schwedische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und
mindestens 18 Jahre alt sind. Wer das Stimmrecht hat, ist auch selbst in den
Reichstag wählbar. Um jedoch als Reichstagskandidat antreten zu können, muss man
zunächst ernannt, also von einer Partei nominiert werden. Der Reichstag wählt
einen oder mehrere Ombudsmänner, die die Durchführung von Gesetzen und
Verordnungen im öffentlichen Bereich zu überwachen haben. Sie haben
unbeschränkte Einsicht in alle Unterlagen, die Maßnahmen der zivilen und
militärischen Behörden, der Justiz und anderer öffentlicher Institutionen
betreffen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die
Amtsführung der Minister. Jeder Bürger kann sich mit einem dringlichen Ersuchen
um die Untersuchung von Missständen direkt an den Ombudsmann wenden, was etwa
3500 mal im Jahr geschieht.
Die Regierung
Der Ministerpräsident wird vom Reichstagspräsidenten vorgeschlagen, nachdem er
sich mit den Vertretern der Reichstagsparteien und dem Vizereichstagspräsidenten
beraten hat. Der Vorschlag wird dann im Reichstag zur Abstimmung gestellt. Wenn
nicht mehr als die Hälfte aller Abgeordneten gegen den Vorschlag stimmen, gilt
er als angenommen. Wenn der Vorschlag verworfen wird, hat der
Reichstagspräsident das Verfahren zu wiederholen und einen neuen Vorschlag
vorzulegen. Der Ministerpräsident ernennt die Minister (statsråd). Sie können
durch ein Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt oder vom Ministerpräsidenten
entlassen werden. In der Verfassung ist eine Mindestzahl von Ministern
vorgeschrieben. Regierungssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 5
Minister daran teilnehmen. Zur Zeit sind 21 Minister im Amt. Die
Abgeordnetentätigkeit ruht während der Bekleidung eines Ministerpostens. Das
Mandat wird dann von einem Stellvertreter wahrgenommen. Schweden hat eine
feministische Regierung. Dass Mädchen und Jungen, Frauen und Männer die gleiche
Macht haben sollten, die Gesellschaft und ihr eigenes Leben zu gestalten, ist
ein Menschenrecht und eine Frage von Demokratie und Gerechtigkeit. Auch für
Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung ist die Gleichstellung der Geschlechter
eine Selbstverständlichkeit. Die Gleichstellungspolitik der Regierung basiert
auf dem übergeordneten Ziel, dass Frauen und Männer die gleiche Macht haben
sollten, die Gesellschaft und ihr eigenes Leben zu gestalten. Es geht im Grunde
um Demokratie und Gerechtigkeit.
Volksabstimmung
Das Volk kann auch durch eine Volksabstimmung (Referendum) Einfluss nehmen, die
gewöhnlich beratend ist. In Fragen, die das Grundgesetz betreffen, können auch
beschließende Volksabstimmungen durchgeführt werden. Folgende 6 beratende
Volksabstimmungen wurden durchgeführt:
-
1922 Einführung des Alkoholverbots
-
1955 Einführung des Rechtsverkehrs
-
1957 Einführung einer allgem. Zusatzrente
-
1980 zur Kernkraft
-
1994 schwedische Mitgliedschaft in der EU
-
2003 Einführung des Euro
Die Gerichte
Die höchste gerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof und das Oberste
Verwaltungsgericht, deren Mitglieder ordentliche Richter sind. Alle anderen
Gerichte müssen mit mindestens einem ordentlichen Richter besetzt sein. Die
ordentlichen Richter sind grundsätzlich unabsetzbar und dürfen ihres Amtes nur
dann enthoben werden, wenn sie sich durch ein Delikt oder durch wiederholte oder
gröbliche Vernachlässigung ihrer dienstlichen Pflichten offenbar als untauglich
für ihr Amt erweisen, oder wenn sie aus Altersgründen oder gesundheitlichen
Gründen in den Ruhestand treten müssen. Weder der Reichstag noch die Regierung
darf bestimmen, wie ein Gericht in einem gewissen Fall zu entscheiden oder eine
Rechtsnorm auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Anweisungen für die Gerichte
müssen somit durch Gesetz erlassen werden.
Gesetze und Verordnungen
Für die Gesetzgebung ist nur der Reichstag zuständig. Nach schwedischem
Verfassungsrecht verstehen sich Gesetze als allgemeine gesetzliche Rechtsnormen.
An erster Stelle stehen die Grundgesetze, das Thronfolgegesetz, das Pressegesetz
und seit 1992 auch das Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung. Ein
Grundgesetz kann nur durch 2 gleichlautende Reichstagsbeschlüsse verabschiedet
oder geändert werden, wobei zwischen den beiden Beschlüssen Neuwahlen zum
Reichstag stattfinden müssen, und der zweite Beschluss vom neu gewählten
Reichstag gefasst werden muss.
Das Thronfolgegesetz
Die Sukzessionsordnung wurde 1810 angenommen, nachdem der französische
Marschall Bernadotte zum Thronfolger ausersehen worden war. Sie enthält Vorschriften
darüber, in welcher Reihenfolge die Leibeserben Bernadottes Anspruch auf den
schwedischen Thron haben. Gemäß dem neuen
Thronfolgegesetz vom 1. Januar 1980
ist
Kronprinzessin
Victoria, das älteste Kind des Königspaares, Anwärter auf den Thron ist.
Das Pressegesetz
Schweden ist das erste Land der Welt, das 1766 die Verordnung der
Pressefreiheit (tryckfrihetsförordningen) und das
Öffentlichkeitsprinzip (offentlighetsprincipen) in der Verwaltung
einführte.
Das heutige Pressegesetz stammt aus dem Jahre 1949 und gewährleistet den Schutz der
Pressefreiheit in vierfacher Hinsicht:
-
Schutz vor behördlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Drucks, der
Veröffentlichung und Verbreitung von Druckerzeugnissen.
-
Förderung der allgemeinen Unterrichtung.
-
Grenzziehung zwischen zulässigen und unzulässigen Darstellungen und ihrer
Veröffentlichung in Druckerzeugnissen.
-
Schutz vor polizeilichem bzw. bürokratischem Geist bei einem eventuellen
Einschreiten gegen einen Missbrauch der Pressefreiheit.
Außenpolitik
Schweden hält grundsätzlich daran fest, dass Übereinkünfte und andere
völkerrechtliche Normen nicht unmittelbar Bestandteil der innerstaatlichen
Rechtsordnung werden. Ebenso wie in anderen Ländern haben die nach dem zweiten
Weltkrieg einsetzenden Bemühungen um die europäische Zusammenarbeit auch in
Schweden dazu geführt, dass in die Verfassung Bestimmungen aufgenommen wurden,
denen zufolge völkerrechtliche Normen gegenüber schwedischen Staatsangehörigen
unmittelbar wirksam werden.
Sozialpolitik
Schweden entwickelte schon sehr früh eine umfassende Sozialgesetzgebung. Sie
garantiert unter anderem freie Altersversorgung, freie Krankenkasse und
kostenlose Ausbildung. Die Infrastruktur (Schulen, Straßen, Krankenhäuser und
Kindergärten) ist hoch entwickelt. Lange Zeit galt der schwedische
Sozialstaat als Modell. Doch die sozialen Leistungen fordern ihren Preis: Schweden besitzt
die höchsten Steuersätze der Welt. In weiten Bereichen steigt die
Steuerprogression so stark, dass jede zusätzliche Krone durch die höhere
Gesamteinkommenssteuer wieder aufgefressen wird.
Sex-Einwilligungsgesetz
Seit Mai 2018 hat Schweden ein schärferes Gesetz gegen mutmaßliche
Sexualstraftäter. Der Riksdag hat den Vorschlag der Regierung für eine
Zustimmung unterstützt und das "Samtyckeslagen" (Einwilligungsgesetz)
wurde vom Parlament abgesegnet. Das Grundprinzip des Gesetzes ist, dass Sex
freiwillig sein sollte und wenn es nicht freiwillig ist, ist es illegal. Unter
dem Gesetz ist es verboten, Sex mit jemandem zu haben, der nicht ausdrücklich
"Ja" gesagt hat oder aktiv zeigt, dass er teilnehmen möchte. Es ist nicht länger
erforderlich, dass der Täter Gewalt anwendet oder die besonders verletzliche
Situation des Opfers ausgenutzt hat. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen,
dass mehr Übergriffe als Vergewaltigung angesehen werden. Also auch Fälle, wo
kein Nein vom Opfer vorliegt, die Handlung aber dennoch als unfreiwillig
angesehen wird. In Zukunft soll es neben der bereits bestehenden "weniger
groben Vergewaltigung" die "unachtsame Vergewaltigung" und den "unachtsamen
sexuellen Übergriff" geben. Sie sollen mit Gefängnisstrafen von höchstens vier
Jahren geahndet werden. Die Minimalstrafe für eine "grobe Vergewaltigung" und
"grobe Vergewaltigung von Kindern" wurde von vier auf fünf Jahre erhöht. Im
Falle einer Anzeige liegt die Beweislast auch nach Verabschiedung des
Einwilligungsgesetzes weiter beim Kläger. Der Gesetzentwurf wurde von
verschiedenen Quellen kritisiert, weil er zu unklar sei.
Rentensystem
Derzeit wird in Schweden das Rentensystem umgestellt. Die bisherige Versicherung
bestand aus einer steuerfinanzierten Grundrente, die jedem Ruheständler
unabhängig von der Höhe seines früheren Lohnes zustand. Darüber hinaus zahlten
viele Schweden in eine zusätzliche Altersversicherung ein. Da die Grundrente
nicht mehr zu finanzieren war, wird nun schrittweise eine beitragsabhängige
Versicherung eingeführt. Künftig sollen feste Beiträge von insgesamt 18,5% des
Jahreseinkommens anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet werden.
Während 16% in ein Umlageverfahren zur Sicherung der Bestandsrenten fließen,
sollen 2,5% zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge genutzt werden.
Dabei wird den Versicherten eine breite Auswahl an Investments angeboten. Neben
öffentlichen Anlagen darf der Versicherte auch unter privaten wählen.
Die politischen Parteien
Bereits 1889 war die Sozialdemokratische Partei (SAP) gegründet worden, obwohl
angesichts des Zensuswahlrechts mit Wahlerfolgen noch nicht zu rechnen war. Mit
der Unterstützung der Liberalen zog bereits 1897 Hjalmar Branting als erster
Sozialdemokrat in den Reichstag ein und vermochte dank seiner Persönlichkeit
auch bürgerliche Kreise für die Anliegen der Arbeiter einzunehmen. Nach der
Einführung des erweiterten Wahlrechts für Männer (1909) gewannen die
Sozialdemokraten rasch an Einfluss und stellten 1920 mit Branting erstmals den
Ministerpräsidenten. Von 1933 bis 1976 waren alle Regierungen sozialdemokratisch
dominiert und auch in der Folge blieben die Sozialdemokraten die stärkste
politische Kraft in Schweden. Dabei waren die Gewerkschaften (LO) eng mit der
Sozialdemokratie verbunden. Die 1921 gegründete Kommunistische Partei konnte nie
größeren Einfluss auf die Arbeiterschaft gewinnen. Erst das Aufkommen von mit
den Arbeitergewerkschaften konkurrierenden Angestelltengewerkschaften, die sich
gegen die nivellierende Lohn- und Steuerpolitik der LO und der Sozialdemokraten
zur Wehr setzten, brachte im Zuge einer Tertiarisierung der
Produktionsstrukturen nach 1970 die Dominanz der Arbeiterbewegung ins Wanken.
Kleinere Parteien
-
Sverigedemokraterna (SD)
-
Socialistiska Partiet (SP)
-
Sveriges Kommunistiska Parti (SKP)
-
Rättvisepartiet Socialisterna (RS)
-
Centrum Demokraterna (CD)
-
Allianspartiet
-
Ny Framtid
-
Vikingapartiet
-
Stockholmspartiet
-
Botkyrkapartiet
-
Staffanstorpspartiet (Sp)
-
Sjukvårdspartiet Västernorrland
-
Framstegspartiet i Åstorp
-
Akademikerpartiet i Linköping
-
Bopartiet i Ludvika
|
Ministerpräsidenten nach 1936
Louis De Geer d.Ä. 20.03.1876 - 19.04.1880 Arvid Posse
19.04.1880 - 13.06.1883
Carl Johan Thyselius 13.06.1883 - 16.05.1884 Robert Themptander
16.05.1884 - 06.02.1888 Gillis Bildt
06.02.1888 - 12.10.1889 Gustaf
Åkerhielm 12.10.1889 - 10.07.1891 Erik Gustaf Boström
10.07.1891 - 12.09.1900 Fredrik von Otter
12.09.1900 - 05.07.1902 Erik Gustaf Boström
05.07.1902 - 13.04.1905
Johan Ramstedt
13.04.1905 - 02.08.1905 Christian Lundeberg
02.08.1905 - 07.11.1905 Karl Staaff
07.11.1905 - 29.05.1906 Arvid Lindman
29.05.1906 - 07.10.1911
Karl Staaff
07.10.1911 - 17.02.1914 Hjalmar Hammarskjöld 17.02.1914 -
30.03.1917 Carl Swartz
30.03.1917 - 19.10.1917 Nils Edén
19.10.1917 - 10.03.1920 Hjalmar
Branting 10.03.1920 - 27.10.1920 (SAP) Louis De Geer d.J.
27.10.1920 - 23.02.1921 Oscar von Sydow
23.02.1921 - 13.10.1921 Hjalmar Branting
13.10.1921 - 19.04.1923 (SAP)
Ernst Trygger
19.04.1923 - 18.10.1924 (Np) Hjalmar Branting
18.10.1924 - 24.01.1925 (SAP) Rickard Sandler
24.01.1925 - 07.06.1926 (SAP) Carl Gustaf Ekman
07.06.1926 - 02.10.1928 (Fp)
Arvid Lindman
02.10.1928 - 07.06.1930 Carl Gustaf Ekman
07.06.1930 - 06.08.1932 (Fp) Felix Hamrin
06.08.1932 - 24.09.1932 Per Albin Hansson
24.09.1932 - 19.06.1936 (SAP) Axel Pehrsson-Bramstorp 19.06.1936 - 28.09.1936
(C) Per Albin Hansson
28.09.1936 - 06.10.1946 (SAP)
Östen Undén
06.10.1946 - 10.10.1946 (SAP)
Tage Fritiof Erlander 10.10.1946 - 14.10.1969 (SAP)
Sven Olof Joachim Palme 14.10.1969 - 08.10.1976 (SAP)
Thorbjörn Fälldin 08.10.1976 - 13.10.1978
(C)
Ola Ullsten
13.10.1978 - 09.10.1979 (Fp)
Thorbjörn Fälldin 09.10.1979 - 07.10.1982
(C)
Sven Olof Joachim Palme 07.10.1982 - 28.02.1986 (SAP)
Ingvar Gösta Carlsson 28.02.1986 - 03.10.1991 (SAP)
Carl Bildt
03.10.1991 - 07.10.1994 (M)
Ingvar Gösta Carlsson 07.10.1994 - 20.03.1996 (SAP
Göran Persson
21.03.1996 - 05.10.2006
(SAP)
Fredrik Reinfeld 06.10.2006 -
03.10.2014 (M)
Stevan Löfven 03.10.2014 -
30.11.2021 (SAP) Magdalena Andersson
30.11.2021 - 18.10.2022 (SAP) Ulf Kristersson
18. Oktober 2022 - (M)
|
|