Automatische Identifikationssysteme (AIS)

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Das Automatic Identification System (AlS) ist ein UKW-Datenfunksystem zur Unterstützung der Schiffssicherheit. AIS ist so konzipiert, dass die Schiffe autonom, d.h. ohne Landstation, in einem dynamischen Netzwerk arbeiten können. Das System unterstützt die bordseitige Navigation (Kollisionsverhütung), Kommunikation (durch eindeutige Identifikation), landseitige Verkehrsüberwachung und -lenkung sowie Sonderaufgaben wie z. B. die Seenotrettung. Die Reichweite bei Schiff-zu-Schiff-Verbindungen beträgt rund 20 Seemeilen und bei Schiff-zu-Küstenstationen je nach Antennenhöhe bis zu 50 Seemeilen.
Für alle Schiffe von 300 BRZ und mehr in der Auslandsfahrt, Frachtschiffe von 500 BRZ und darüber, auch wenn sie nicht in der Auslandfahrt eingesetzt sind, sowie Fahrgastschiffe unabhängig von ihrer Größe, besteht eine Ausrüstungspflicht nach SOLAS V/19. Das AIS ist einer jährlichen Prüfung zu unterziehen. Eine Abschrift des Prüfberichts ist an Bord mitzuführen.
Schiffe, die mit einem AIS ausgerüstet sind, erhalten von allen anderen ausgerüsteten Schiffen automatisch und kontinuierlich Informationen über das Schiff und seine aktuellen Fahrdaten:

  • Identität des Schiffs (Name, Rufzeichen, IMO-Nummer, Schiffstyp, ...),

  • Zielhafen, geschätzte Ankunftszeit, Kategorie der Ladung, ...),

  • seine exakte Position,

  • Kurs und Geschwindigkeit über Grund,

  • seine Vorausrichtung und Drehrate,

  • Fahrzustand (vor Anker, behindert, ...)

AIS soll stets in Betrieb sein, wenn das Schiff in Fahrt ist oder vor Anker liegt. Vor dem Gebrauch eines AIS soll der Benutzer die Grundgedanken des Systems verstehen und sich mit dem Betrieb der Ausrüstung vertraut machen, insbesondere mit der richtigen Auslegung der angezeigten Daten. AIS Daten können in bordeigene Navigationssysteme integriert werden (z. B. in Radar oder ECDIS Anlagen).
Der Benutzer ist verantwortlich für die vom eigenen Schiff an andere Schiffe gelieferten Daten und soll:

  • die gesendeten dynamischen Daten überwachen, hier insbesondere die Position (muss in WGS 84 sein) sowie die Schiffsvorausrichtung (synchron mit Kreiselkompass),

  • die reisebezogenen Daten sorgfältig und korrekt eingeben wie Navigationsstatus, Schiffstyp, Zielhafen (im UN/LOCODE), ETA,

  • überprüfen, ob die statischen Daten wie MMSI, Schiffsname, Rufzeichen, Antennenposition während der Installation richtig eingegeben wurden,

  • das AIS bei Verdacht einer Fehlfunktion z. B. durch Aussenden einer adressierten Meldung an ein anderes, entferntes Schiff testen (wird die Absendung vom Gerät bestätigt, ist die Kommunikation in Ordnung).

AIS

AIS und Kollisionsverhütung

Bei der Nutzung von AIS im Verkehr von Schiff zu Schiff für Zwecke der Kollisionsverhütung sind folgende Punkte zu beachten:

  • AIS ist nur eine zusätzliche Quelle für Informationen für die Schiffsführung. Es ersetzt keine anderen Navigationshilfsmittel, sondern unterstützt sie.

  • Die Benutzung von AIS entbindet den Schiffsführer nicht von seiner Verantwortung für die jederzeitige Einhaltung der Kollisionsverhütungsregeln.

  • Man soll sich stets darüber im Klaren sein, dass andere Schiffe, insbesondere Sportboote, Fischerboote und Kriegsschiffe, sowie manche landseitigen Küstenverkehrszentralen möglicherweise nicht mit automatischen Schiffsidentifizierungssystemen ausgerüstet sind.

  • Ein aufgrund einer verbindlichen Ausrüstungsvorschrift auf einem anderen Schiff eingebautes automatisches Schiffsidentifizierungssystem kann unter Umständen infolge einer fachlich begründeten Weisung des Kapitäns abgeschaltet sein.

AIS bei Suche und Rettung

Für die Suche und Rettung hat die IMO mit MSC. 256(84) den AIS-SART als gleichwertig mit dem Radar SART akzeptiert. Wird im Seenotfall ein AIS-SART aktiviert, so wird auf den angeschlossenen Displays auf der Seenotposition das AIS-SART Symbol und die sicherheitsbezogene Nachricht mit dem Text "SART ACTIVE" dargestellt.

 

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