In der Binnenschifffahrt wie auch auf hoher See gilt weltweit ein
Rechtsfahrgebot. Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen müssen
grundsätzlich nach Steuerbord ausweichen. Die Fahrzeuge begegnen sich also mit
ihrer Backbordseite (linke Seite).
Da es in großen Flüssen
oft
starke Strömungen in Kurven gibt, dürfen in
der Binnenschifffahrt große Schiffe sowohl rechts als auch
links fahren. Man kann dieses Verhalten auf allen mitteleuropäischen Flüssen wie
Rhein, Main, Donau, Mosel, Maas, Waal usw. beobachten. In der Regel darf sich
der Bergfahrer (das Schiff, dass gegen die Strömung fährt) auf den meisten
Streckenabschnitten die Fahrseite auswählen. Vor allem am Mittelrhein gibt es in
den Aussenkurven starke Strömungen, weshalb große Schiffe in der Bergfahrt die
kürzere Innenkurve wählen. Dagegen fahren schwer beladene Fahrzeuge mit größerem
Tiefgang auch stromaufwärts die etwas tiefere Außenkurve. Will der Bergfahrer die
Fahrseite nach links wechseln und den Talfahrer an seiner Steuerbordseite
vorbeilassen, so muss er dies zur Kollisionsvermeidung rechtzeitig mit einer blauen Tafel und einem
weißen Funkellicht auf der rechten Seite des Steuerhauses anzeigen. Der
entgegenkommende Talfahrer zeigt als Antwort ebenfalls eine blaue Tafel mit
weißem Funkellicht an der Steuerbordseite, und zeigt damit dem Bergfahrer, dass
er ihn an seiner Steuerbordseite vorbeilässt. Die Tafeln haben eine Größe von 1 x 1 m,
sind in RAL 5017 (Verkehrsblau) beschichtet und haben einen 5 cm breiten weißen
Rand. In der Mitte der Tafel befindet sich eine Aussparung durch das ein weißes
Funkellicht mit etwa 60 Lichterscheinungen pro Minute zu sehen ist. Die Tafel
ist an einem kleinen Mast befestigt und kann je nach Bedarf elektrisch auf-
und eingeklappt werden. Im aufgeklappten Zustand muss sie von vorn und hinten sichtbar sein.
Sportboote unter 20 Meter Länge brauchen keine blaue Tafel zeigen. Sie müssen allen
Fahrzeugen grundsätzlich ausweichen.
Auf dem Rhein gibt es besondere Begegnungsregeln:
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Zwischen Rheinkilometer 428,2
an der Neckarmündung und 540,2 bei Lorch dürfen die Bergfahrer die Fahrseite
wechseln.
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Von Kilometer 540,2 bis 556 gilt ein Rechtsfahrgebot. Hier darf die
Mittellinie der Fahrrinne nicht überquert werden.
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Zwischen Stromkilometer 556
bei Sankt Goarshausen und 769 bei Duisburg-Ehingendürfen dürfen die Bergfahrer die Fahrseite
wieder wechseln.
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Ab Rheinkilometer 769 bis zur deutsch-niederländischen
Grenze müssen die Talfahrer am rechten Ufer und die Bergfahrer an der linken
Uferseite fahren.
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