Um ein Leuchtturm-Feuer zu schüren und zu unterhalten, benötigt man Personal und
für dieses ein Wohnhaus. Darum hatte früher jeder Leuchtturmstandort einen
Leuchtturmwärter. Zwischen 1700 und 1800 wurde das Personal vom Staat
eingestellt und entlohnt, der ihm auch die Feuerverantwortung übertragen hatte.
Als Leuchtturmwärter wurden vorzugsweise pensionierte Unteroffiziere der Marine
angenommen, die sich durch ihre Fähigkeiten und ihr gutes Benehmen auszeichneten
und über die erforderliche Kraft und Gesundheit verfügten. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert wurde das Ausschreibungs-System und
Lotsenwesen für die Leuchttürme und die Rekrutierung des Personals
selbstverantwortlich organisiert.
Bei der Wahl des Platzes für einen neuen Leuchtturm war es ganz wichtig,
Trinkwasser zur Verfügung zu haben. Für einen großen Leuchtturm brauchte
man einen Feuermeister, einen Feuerwärter und einen Helfer. Kleinere Leuchttürme
hatten eine zweiköpfige Besatzung mit einem Leuchtturmmeister und einem
Feuerwärter. Der
Leuchtturmmeister hatte die Befehlsgewalt auf dem Platz. Außer dem
Feuerungspersonal lebten auf dem Leuchtturm-Gelände gewöhnlich auch deren Frauen
und Kinder.
Deshalb mussten bestimmte Plätze gezielt bewohnbar gemacht werden. Die oft
begrenzte Fläche stellte große Anforderungen an die Ordnung, die Zusammenarbeit
und die Eintracht, damit das soziale Leben funktionieren konnte. Die Männer
mussten die Transporte für Proviant und die Post ausführen. Sie jagten und
fischten, die Frauen waren mehr an den Leuchtturm gebunden, weil sie den
Haushalt besorgten und sich um die Kinder kümmern mussten. Im Jahr 1835
wurden auch Frauen beschäftigt. So konnte ein Leuchtturm von einer Familie mit
Ehemann und Ehefrau verwaltet werden und die schwedische Schifffahrtsverwaltung
sparte Geld. In der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts mussten sich die Familien in einem Wohnhaus mit zwei
Wohnungen zusammendrängen und eventuell mit einer Dachkammer behelfen. Ab 1830
hatten die Wohnhäuser für das Leuchtturmpersonal eine gemeinsame Küche und einen
Flur. Später schafften größere und besser ausgestattete Wohnungen eine
stufenweise Verbesserung des Wohnstandards. Der eiserne Kochherd wurde 1870
eingeführt. Außerdem benötigte das Wohnhaus ein Wirtschaftsgebäude sowie einen
Holz- und Ölschuppen, einen Speisenkeller und eine Toilette.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts kamen auch eine Waschküche und eine Backstube
hinzu, die sich die Frauen gewiss schon länger herbeisehnten. Diese wurden zur
gemeinsamen Nutzung für alle Familien eingerichtet.
Ein ständiges Problem für die Leuchtturm-Familien war der Schulbesuch der
Kinder. Ab 1842 galt die allgemeine Schulpflicht. Die Schulkinder wurden
entweder an Land in eine Pension gegeben oder gingen in sogenannte
Lotsenkinder-Schulen, welche das Lotsenamt bei kinderreichen Leuchtturm-Familien
unterhielt. Der Schulraum wurde in der Nähe des Leuchtturms eingerichtet, oft
auf dem Dachboden der Wohnhäuser. Eine Lehrerin, die üblicherweise an mehreren
Leuchttürmen Dienst hatte, war für die Ausbildung der Kinder verantwortlich. Die
Schulzeiten waren in der Regel kürzer als in der allgemeinen Schule, aber sie
waren stattdessen intensiver. Die Leuchttürme wurden in der Regel hoch und
weit sichtbar gebaut, während die Gebäude für das Leuchtturmpersonal an
geschützten Stellen entstanden. Die Zeichnungen für die Wohnhäuser wurden vom
Lotsenamt erstellt und folgten gewöhnlich einer Vorlage, die den
Leuchturm-Standorten ein gleichartiges Aussehen gab. Holzzaun und Fahnenstange
gehörten stets dazu. Das Leuchtturmpersonal gab sich große Mühe, das Land
urbar zu machen. Erde wurde zum Leuchtturm gebracht, Bäume gepflanzt und hohe
Schutzmauern aus Stein oder aus Holzbrettern wurden gegen die Unbilden des
Wetters errichtet. Die Arbeit des Feuerungspersonals hing davon ab, ob es für
ein Steinkohlen- oder für ein Spiegel- oder Linsenfeuer angestellt war. Es war
gewiss bedeutend schwieriger, schmutziger und monotoner, ein Steinkohlenfeuer zu
unterhalten. Bei Spiegel- oder Linsenfeuern mussten die Lampen, Spiegel oder
Linsen täglich gereinigt werden. Ferner mussten die Dochte eingestellt, das Öl
nachgefüllt und das Uhrwerk aufgezogen werden. Mindestens einmal im Jahr sollten
die Linsen mit Kreide poliert werden. Das Leuchtfeuer wurde eine halbe Stunde
nach Sonnenuntergang angezündet und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang
gelöscht. An dunklen und nebligen Morgen machten sie Ausnahmen und ließen es bis
zum vollen Tageslicht brennen. An den Wintertagen, an denen das Eis so weit
draußen lag, dass man vom Turm aus kein offenes Wasser sehen konnte, brauchte
das Leuchtfeuer überhaupt nicht gezündet werden. Das stellte bei der
Rekrutierung von Personal höhere Anforderungen an technische Kenntnisse, da bei
den Feueranlagen durchaus Fehler auftreten konnten. Die Arbeit wurde in
Schichten vollzogen. Zu den übrigen Aufgaben des Leuchtturmfeuer-Personals
gehörte die Beförderung von Kohle und Öl nach oben zum Kamin im Aufsichtsraum.
Bei Bedarf mussten sogar Nebelsignale gegeben werden. Darüber hinaus mussten
alle Gebäude, Stege und Brunnen unterhalten werden. Ab Mitte des 19.
Jahrhunderts oblag dem Personal sogar die Wetterbeobachtung. Ende 1926 zählte
das Lotsenamt 101 Leuchtturmwärter, im Jahr 2000 waren es durch die
Automatisierung nur noch zwei. Heute sind in Schweden alle Leuchttürme
unbemannt, da die Leuchtfeuer von zentraler Stelle überwacht und nur noch bei
Bedarf gewartet werden.
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