Typ: |
Unterfeuer |
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Internationale Nr. |
C2728 |
Koordinaten: |
53°37'04,4" N - 14°35'38,8" E |
Kennung: |
Ubr W, (Oc(2) W 8s) |
Turmhöhe: |
15 m |
Feuerhöhe: |
17 m |
Richtfeuerlinie: |
141,6° |
Tragweite: |
12,5 sm, (heute 7 sm) |
Inbetriebnahme: |
1926 |
Foto: |
Archiv WSA Ostsee |
Der weiße, zylindrische Stahlturm mit runder Laterne, zwei Galerien und
kegelförmigem Kupferdach mit Abzugshaube wurde 1926 am Ostufer des Papenwassers,
dem Mündungsarm der Oder bei Stettin, zwischen der kleinen Mankow-Bucht und
Gnageland errichtet. Der Unterbau besteht aus einem auf Pfählen gegründeten,
rechteckigen Betonsockel. Der Oberbau besteht aus einem zylindrischen Turmschaft
mit 3 mm starkem Blechmantel und einer zweistöckigen Laterne, die einen unteren,
ringsum laufenden und einen oberen, vor dem Laternenfenster über 90° sich
erstreckenden Umgang besitzt. |
Im Turmschaft befinden sich zwei Zwischendecken.
Als Leuchte des Unterfeuers diente anfangs eine bis zum Katadiopter K.
ausgebaute Linse mit einer Brennweite von 250 mm und ein Flüssiggasbrenner mit
Hängeglühstrumpf. Der Brenner wurde mit einem Brenndruck von 1500 mm Wassersäule
betrieben und verbrauchte cirka 35 l/h Gas bei festem Licht. Zusammen mit einem Kugelspiegel
wurde eine Lichtstärke von rund 40.000 Hefnerkerzen erzeugt. Am Turmfuß waren beiderseits des Turmsschachtes zwei große
Gasvorratsbehälter angebracht, die auf
Betonsockeln gelagert waren. Das Flüssiggas wurde in Stahlflaschen angeliefert
und in die Vorratsbehälter überfüllt. Da in den Kesseln ein höchster
Betriebsdruck von rund 10 Bar vorherrscht, ging das Flüssiggas hierbei wieder in
den gasförmigen Zustand über. . Die Größe der der beiden Kessel war so bemessen,
dass der in ihnen gespeicherte Gasvorrat für vier bis fünf Wintermonate
ausreichte. |
Typ: |
Oberfeuer |
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Internationale Nr. |
C2728.1 |
Koordinaten: |
53°36'29,0" N - 14°36'25,8" E |
Kennung: |
Ubr W, (Oc(2) W 8s) |
Turmhöhe: |
31,90 m |
Feuerhöhe: |
34 m |
Richtfeuerlinie: |
141,6° |
Tragweite: |
16 sm, (heute 7 sm) |
Inbetriebnahme: |
1926 |
Foto: |
Archiv WSA Ostsee |
Die weiße, dreiseitige Stahlgitterbake mit einem in der Mitte stehenden
Treppenrohr mit einem Durchmesser von 1,5 m, schwarzer, runder Laterne aus
Eisenblech, zwei
Galerien und kegelförmigem Kupferdach mit Abzugshaube wurde im Forst Stepenitz rund
1390 m südöstlich vom Unterfeuer errichtet. Der Stahlgitterturm mit dem
Treppenrohr wurde auf Betonsockeln in Pfahlbauweise gegründet.
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Um eine Verschiebung der drei Auflager zu verhindern, wurden die drei Ecksockel
unter sich und mit dem Mittelsockel durch kräftige Stahlbetonbalken verbunden.
Der Stahlgitterturm mit dem Treppenrohr wurde auf
Betonsockeln in Pfahlbauweise gegründet. Um eine Verschiebung der drei Auflager
zu verhindern, wurden die drei Ecksockel unter sich und mit dem
Mittelsockel durch kräftige Stahlbetonbalken verbunden. Zur Erhöhung der Standsicherheit des Bauwerkes und zur Aufnahme der aus dem
Winddruck herrührenden wagerechten Auflagerkräfte hat man die Torfschicht durch eine Sandschüttung ersetzt, die
bis zur Oberkante der Versteifungsbalken hochgeführt und abgepflastert wurde. Sie
bewirkt gleichzeitig einen gewissen Schutz des Betons der Sockel gegen Moorsäure.
Zur endgültigen Sicherung gegen Moorsäure wurde der Beton bis zur Geländehöhe
von einer Asphaltbleidichtung umgeben. Auf der dreiseitigen Stahlgitterbake
wurde eine
zweistöckige Laterne aus Stahlblech montiert, die durch einen Leiterschacht zugänglich
ist.
Dieser ist durch zwei Dehnungsfugen in drei Schüsse unterteilt. Die
Dehnungsfugen sind durch kupferne Wulstringe überdeckt, um unzulässige
Beanspruchungen des Leiterschachtes und der Pfosten zu verhindern, falls sich
bei plötzlichen Temperaturänderungen die Stahlteile des Gerüstes schneller
abkühlen oder erwärmen als die des Leiterschachtes, die wegen der warmen oder
kalten Luft im Leiterschacht diesem Temperaturwechsel nicht so schnell folgen
können.
Die Leuchte des Oberfeuers besteht aus einer Linse mit einer
Brennweite von 250 mm, die bis zum katadioptrischen Ring K6
ausgebaut ist. Als Lichtquelle diente zunächst ein Flüssiggas-Hängeglühlichtbrenner,
der mit einem Brenndruck von 1500 mm Wassersäule betrieben wurde. Die Lichtstärke
des weißen Festfeuers
betrug rund 80.000 Hefnerkerzen. Um einer Verwechslung mit dem Topplicht eines
Dampfers auszuschließen änderte man das Festfeuer
1928 in ein unterbrochenes, mit dem Unterfeuer gleichgängiges Feuer, das von 140° bis 143° sichtbar
war. Der Feuerabstand zwischen Unter- und
Oberfeuer ist durch die vom Richtfeuer zu fordernde Schärfe gegeben, die
Feuerhöhe des Oberfeuers aus den Bedingungen für die Größe des senkrechten
Gesichtswinkels errechnet worden. Um ein Verdecken des Oberfeuers durch die Bäume
zu verhindern, wurde durch den Wald in der Richtlinie eine
Schneise geschlagen. Die Kennung des Gnageland-Unterfeuers wurde durch einen gewöhnlichen
Blinker erzeugt und durch eine besondere Einrichtung auf das Oberfeuer übertragen.
Diese Einrichtung bestand aus einem Quecksilberkippröhrchen am Unterfeuer,
einem mit diesem durch Kabel verbundenen Elektromagnetventil am Oberfeuer und
einer Stromquelle. Das Quecksilberkippröhrchen war mit der Membran des Blinkers so
verbunden, dass bei den Bewegungen der Membran das Kippröhrchen den
Stromkreis schloss, wenn der Blinker die Gaszufuhr zum Brenner absperrte, und
den Strom dann öffnete, wenn der Blinker die Gaszufuhr freigab. Im Augenblick
des Stromschlusses sperrte das Elektromagnetventil die Gaszufuhr zum Brenner des
Oberfeuers, im Augenblick der Stromöffnung gab das Ventil die Gaszufuhr wieder
frei. Als Stromquelle diente eine kleine Akkumulatorenbatterie. Bei Störungen in der Verbindungsleitung beider
Feuer oder in der Stromquelle wurde das Elektromagnetventil des Oberfeuers nicht
betätigt, die Gaszufuhr zum Brenner also nicht unterbrochen, das Oberfeuer zeigte
in diesem Fall eine Festfeuerkennung. Um am Tag Gas zu sparen wurden die Hauptflammen beider Feuer
durch
Zünd- und Löschuhren gesteuert.
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Unter- und Oberfeuer bilden zusammen das Gnageland-Richtfeuer, das die
Mittellinie der Haffrinne und des neuen Papenwasser-Durchstichs markiert.
Das Richtfeuer Gnageland kennzeichnet das Fahrwasser für die vom Stettiner Haff
kommenden Schiffe in Richtung Papenwasser bzw. Oder.
Das Papenwasser ist eine acht Kilometer lange Ausmündung der Oder in das Stettiner Haff. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Polen zugesprochen und die
Richtfeuerlinie Gnageland in Mánków umbenannt. Die Leuchtfeuer sind mittlerweile
elektrifiziert, die Gastanks wurden abgebaut und beide Laternen sind heute rot
lackiert. In der Mankow-Bucht ging am Südende des Papenwassers die Fahrrinne
von der Gnageland- in die Schwabach-Richtlinie über. Der Übergang wurde von 1927
bis 1931 durch das mit Flüssiggas betriebene Quermarkenfeuer Mánków bezeichnet.
Dieses markierte durch einen roten Sektor die Krümmung der Fahrrinne. |
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