Das schwedische Jedermannsrecht

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Das Jedermannsrecht (Allemansrätt) ist ein ungeschriebenes uraltes Gewohnheitsrecht, was ein freies bewegen in Wald und Wiesen, sowie ein friedliches Nebeneinander von Grundbesitzern und Reisenden ermöglicht.

N I C H T    S T Ö R E N    O D E R    Z E R S T Ö R E N  -  lautet die Grundregel.

ParagraphDas Recht der Bevölkerung auf Nutzung der freien Natur besteht seit vielen hundert Jahren. Dadurch war es möglich sich zu Fuß, zu Pferde oder zu Wasser von einem Ort zum anderen fortzubewegen und dabei den Grundbesitz anderer Personen zu überqueren. Bei einem solchen Aufenthalt konnte man eine Nacht an einem Ort übernachten, ein Feuer anzünden, wobei jedoch nur auf dem Boden liegende Zweige verwendet werden durften. Für eine Mahlzeit durfte man wild wachsende Beeren pflücken und Pilze sammeln. Dieses einzigartige Recht ist bis heute erhalten geblieben und gibt uns die Möglichkeit, uns frei in unserer herrlichen Natur bewegen zu können. Aber dieses Recht auferlegt allen, die sich in freier Natur aufhalten und fortbewegen, auch Pflichten. Es fordert Rücksichtnahme gegenüber allen, die dort wohnen oder sich gleichzeitig mit uns dort aufhalten, gegenüber allen Tieren, Pflanzen und Bäumen. Das ist besonders wichtig im Frühjahr und Vorsommer, wenn die Tiere Junge geworfen haben.

Das Jedermannsrecht kann in einigen wenigen Worten zusammengefasst werden:

Vorsicht Wildwechsel

Schauen, ohne gesehen zu werden,
lauschen, ohne gehört zu werden,
und keine Spuren hinterlassen

Folgt man dieser Regel, kommt man weder mit der Tierwelt, der Natur noch anderen Menschen in Konflikt.

Erlaubt ist...

  • ein geschlossenes Gatter zu einem Feld oder einer Wiese für kurze Zeit zu öffnen, wenn es nach der Benutzung sofort wieder geschlossen wird.

  • ein Zelt eine Nacht an einem Ort aufzustellen, wenn niemand gestört wird. Zeltet man mehrere Nächte, ist die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.

  • sich über Grundstücke und Gewässer anderer Personen zu Fuß oder zu Wasser fortzubewegen.

  • an Land zu gehen, ein Boot, Floss oder Ähnliches festzumachen, aber nicht in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern.

  • ein Feuer anzuzünden, wenn dies nicht verboten ist und keine Ausbreitungsgefahr besteht. Es sind nur auf dem Boden liegende Zweige zu verwenden. Man muss sich selbst informieren, ob das Anzünden von Feuer verboten ist, und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Feuer vollständig gelöscht wird.

  • Beeren und Blumen zu pflücken, Pilze zu sammeln. Pilze sollte man grundsätzlich abschneiden und nicht abreißen, da sie sonst nicht mehr nachwachsen. Es versteht sich von selbst, dass Beeren- und Blumenkulturen unangetastet bleiben. Pflanzen unter Naturschutz dürfen nicht gepflückt werden. Man muss sich selbst darüber informieren, um welche Pflanzen es sich handelt.

  • zu angeln, aber normalerweise ist eine Angelkarte erforderlich. Man muss sich selbst über die entsprechenden Bestimmungen informieren.

Nicht erlaubt ist...

  • Getreide auf dem Halm und Schonungen zu beschädigen, Bäume und Sträucher zu fällen oder zu beschädigen.

  • sich auf dem Grundstück anderer fortzubewegen oder aufzuhalten. Das Grundstück braucht nicht eingezäunt zu sein, sondern gehört zu einem Wohnhaus oder Ferienhaus. Das gilt auch, wenn sich dort keine Personen aufhalten.

  • Gatter geöffnet zu hinterlassen, so dass das Vieh die Weide verlassen kann.

  • auf der Erde liegendes abgesägtes und zerkleinertes Holz einzusammeln, da dies der Grundbesitzer wahrscheinlich zur eigenen Verwendung vorbereitet hat.

  • in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern ohne Erlaubnis zu zelten, auch wenn sich dort zum aktuellen Zeitpunkt niemand aufhält.

  • mehrere Tage ohne Erlaubnis des Grundeigentümers am gleichen Ort zu zelten. Gruppen dürfen nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers zelten.

  • an einer Anlegestelle oder einem Strand, in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern an Land zu gehen, ungeachtet dessen, ob sich dort jemand zum aktuellen Zeitpunkt aufhält oder nicht.

  • in ausgeschilderten Vogelschutzgebieten u. ä. an Land zu gehen.

  • auf einem Felsen oder einer Klippe ein Feuer anzuzünden, da ständige Schäden durch Risse/Spalten entstehen können.

  • Beeren, Pilze o.ä. auf Grundstücken anderer oder in Gärten zu sammeln, auch nicht in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern, weil die Früchte angebaut sein können. Du wirst dann als Dieb betrachtet!

  • zu jagen, Vogelnester oder Vogeleier zu sammeln.

  • In Nationalparks darf man keine Hunde mitnehmen, kein Feuer machen und nicht angeln.

  • Abfall in der Natur zu hinterlassen. Das ist strafbar! Abfall ist mitzunehmen. Bleibt eine Pilztüte im Wald liegen, wird sie von Tieren zerrissen und verunreinigt Wald und Flur. Glas, Dosen und Kunststoff können Menschen und Tiere verletzen. Es ist auch verboten, Abfall einzugraben. Toilettenpapier und Exkremente sind unbedingt einzugraben. Nimm deshalb immer einen Spaten mit!

Wandern in Schwedens Wildnis

Gruppen

  • Das Jedermannsrecht gilt nicht für eine Gruppe von Menschen. Deshalb müssen sich Gruppen, die sich in der freien Natur fortbewegen, besonders rücksichtsvoll aufführen. Gruppen sind immer sichtbarer und geräuschvoller als Einzelpersonen!

  • In der Regel ist die Erlaubnis des Grundeigentümers für die Übernachtung einer Gruppe notwendig. Die Auswahl des Übernachtungsortes ist sehr sorgfältig zu treffen, damit niemand gestört wird und die Natur keinerlei Schaden nimmt.

Kraftfahrzeuge

  • Das Jedermannsrecht gilt nicht für Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören Personenkraftwagen, Motorräder, Mopeds, Wohnwagen und Wohnmobile. Man kann sich demzufolge nicht auf das Jedermannsrecht berufen, wenn man anhält und mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil übernachten will.

  • Es ist auch verboten, mit Kraftfahrzeugen von der Straße ins Gelände abzubiegen. Das ist besonders wichtig, wenn man zu einem Gewässer gelangen will, um Kanus oder Boote abzuladen.

  • Seit 1994 ist es verboten mit Wasserskootern auf schwedischen Seen zu fahren

Vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der freien Natur angeleint werden.

Brandgefahr

Überall, wo du dieses Zeichen siehst, darfst du kein Feuer machen.

Falls du in der Natur mal musst...

 

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