Das Jedermannsrecht (Allemansrätt) ist ein ungeschriebenes
uraltes Gewohnheitsrecht, was ein freies bewegen in Wald und Wiesen, sowie ein
friedliches Nebeneinander von Grundbesitzern und Reisenden ermöglicht.
N I C H T S T Ö R E N O
D E R Z E R S T Ö R E N - lautet die Grundregel.
Das Recht der Bevölkerung auf Nutzung der freien
Natur
besteht seit vielen hundert Jahren. Dadurch war es möglich sich zu Fuß, zu
Pferde oder zu Wasser von einem Ort zum anderen fortzubewegen und dabei den
Grundbesitz anderer Personen zu überqueren. Bei einem solchen Aufenthalt konnte
man eine Nacht an einem Ort übernachten, ein Feuer anzünden, wobei jedoch nur
auf dem Boden liegende Zweige verwendet werden durften. Für eine Mahlzeit
durfte man wild wachsende Beeren pflücken und Pilze sammeln. Dieses
einzigartige Recht ist bis heute erhalten geblieben und gibt uns die
Möglichkeit, uns frei in unserer herrlichen Natur bewegen zu können. Aber
dieses Recht auferlegt allen, die sich in freier Natur aufhalten und
fortbewegen, auch Pflichten. Es fordert Rücksichtnahme gegenüber allen, die
dort wohnen oder sich gleichzeitig mit uns dort aufhalten, gegenüber allen
Tieren, Pflanzen und Bäumen. Das ist besonders wichtig im Frühjahr und
Vorsommer, wenn die Tiere Junge geworfen haben.
Das Jedermannsrecht kann in
einigen wenigen Worten zusammengefasst werden:
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Schauen, ohne gesehen zu werden, |
lauschen, ohne gehört zu werden, |
und keine Spuren hinterlassen |
Folgt man dieser Regel, kommt man weder mit der Tierwelt,
der Natur noch anderen Menschen in Konflikt.
Erlaubt ist...
ein geschlossenes Gatter zu
einem Feld oder einer Wiese für kurze Zeit zu öffnen, wenn es nach der Benutzung sofort
wieder geschlossen wird.
ein Zelt eine Nacht an einem
Ort aufzustellen, wenn niemand gestört wird. Zeltet man mehrere Nächte, ist die
Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.
sich über Grundstücke und
Gewässer anderer Personen zu Fuß oder zu Wasser fortzubewegen.
an Land zu gehen, ein Boot,
Floss oder Ähnliches festzumachen, aber nicht in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern.
ein Feuer anzuzünden, wenn
dies nicht verboten ist und keine Ausbreitungsgefahr besteht. Es sind nur auf dem Boden
liegende Zweige zu verwenden. Man muss sich selbst informieren, ob das Anzünden von Feuer
verboten ist, und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Feuer vollständig gelöscht wird.
Beeren und Blumen zu pflücken,
Pilze zu sammeln. Pilze sollte man grundsätzlich abschneiden und nicht abreißen, da sie
sonst nicht mehr nachwachsen. Es versteht sich von selbst, dass Beeren- und Blumenkulturen
unangetastet bleiben. Pflanzen unter Naturschutz dürfen nicht gepflückt werden. Man muss
sich selbst darüber informieren, um welche Pflanzen es sich handelt.
zu
angeln, aber normalerweise
ist eine Angelkarte erforderlich. Man muss sich selbst über die entsprechenden
Bestimmungen informieren.
Nicht erlaubt ist...
Getreide auf dem Halm und
Schonungen zu beschädigen, Bäume und Sträucher zu fällen oder zu beschädigen.
sich auf dem Grundstück
anderer fortzubewegen oder aufzuhalten. Das Grundstück braucht nicht eingezäunt zu sein,
sondern gehört zu einem Wohnhaus oder Ferienhaus. Das gilt auch, wenn sich dort keine
Personen aufhalten.
Gatter geöffnet zu
hinterlassen, so dass das Vieh die Weide verlassen kann.
auf der Erde liegendes
abgesägtes und zerkleinertes Holz einzusammeln, da dies der Grundbesitzer wahrscheinlich
zur eigenen Verwendung vorbereitet hat.
in der Nähe von Wohn- oder
Ferienhäusern ohne Erlaubnis zu zelten, auch wenn sich dort zum aktuellen Zeitpunkt
niemand aufhält.
mehrere Tage ohne Erlaubnis des
Grundeigentümers am gleichen Ort zu zelten. Gruppen dürfen nur mit Erlaubnis des
Grundeigentümers zelten.
an einer Anlegestelle oder
einem Strand, in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern an Land zu gehen, ungeachtet
dessen, ob sich dort jemand zum aktuellen Zeitpunkt aufhält oder nicht.
in ausgeschilderten
Vogelschutzgebieten u. ä. an Land zu gehen.
auf einem Felsen
oder einer Klippe
ein Feuer anzuzünden, da ständige Schäden durch Risse/Spalten entstehen können.
Beeren, Pilze o.ä. auf
Grundstücken anderer oder in Gärten zu sammeln, auch nicht in der Nähe von Wohn- oder
Ferienhäusern, weil die Früchte angebaut sein können. Du wirst dann als Dieb
betrachtet!
zu
jagen, Vogelnester oder
Vogeleier zu sammeln.
In
Nationalparks darf man keine
Hunde mitnehmen, kein Feuer machen und nicht angeln.
Abfall in der Natur zu
hinterlassen. Das ist strafbar! Abfall ist mitzunehmen. Bleibt eine Pilztüte im Wald
liegen, wird sie von Tieren zerrissen und verunreinigt Wald und Flur. Glas, Dosen und
Kunststoff können Menschen und Tiere verletzen. Es ist auch verboten, Abfall einzugraben.
Toilettenpapier und Exkremente sind unbedingt einzugraben. Nimm deshalb immer einen Spaten
mit!
Gruppen
Das
Jedermannsrecht gilt nicht
für eine Gruppe von Menschen. Deshalb müssen sich Gruppen, die sich in der freien Natur
fortbewegen, besonders rücksichtsvoll aufführen. Gruppen sind immer sichtbarer und
geräuschvoller als Einzelpersonen!
In der Regel ist die Erlaubnis
des Grundeigentümers für die Übernachtung einer Gruppe notwendig. Die Auswahl des
Übernachtungsortes ist sehr sorgfältig zu treffen, damit niemand gestört wird und die
Natur keinerlei Schaden nimmt.
Kraftfahrzeuge
Das Jedermannsrecht gilt nicht für Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören
Personenkraftwagen, Motorräder, Mopeds, Wohnwagen und Wohnmobile. Man kann sich
demzufolge nicht auf das Jedermannsrecht berufen, wenn man anhält und mit einem Wohnwagen
oder Wohnmobil übernachten will.
Es ist auch verboten, mit Kraftfahrzeugen von der Straße ins
Gelände abzubiegen. Das ist besonders wichtig, wenn man zu einem Gewässer gelangen will,
um Kanus oder Boote abzuladen.
Seit 1994 ist es verboten mit Wasserskootern auf schwedischen Seen zu fahren
Vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der freien Natur angeleint werden.
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Überall, wo du dieses Zeichen siehst, darfst du kein Feuer machen.
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Falls du in der Natur mal musst...
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